FÖRDERUNG



EINKOMMENSGRENZEN: AB SOFORT KEINE EINKOMMENSGRENZE MEHR (Stand März 2006)

Hier der Link zu > OÖ Förderungen für ökologische und energiesparende Wärmegewinnung




SOLARENERGIE

Warmwasserbereitung und/oder Heizung: 1.100,- Euro Sockelbetrag plus 100,- Euro pro m² Standard- kollektoren bzw. 140,- Euro Vakuumkollektoren.

Die Kollektorfläche (= Aperturfläche) muss mind. 4 m², bei Vakuumkollektoren mind. 3 m² betragen.

Die Förderung ist mit max. 3.800,- Euro begrenzt, ein Wärmemengenzähler ist erforderlich.

Für die Erweiterung oder Austausch bestehender Solaranlagen wird ebenfalls ein Betrag von 100,- Euro pro m² Standardkollektoren bzw. 140,- Euro pro m² Vakuumkollektoren gewährt, maximal jedoch 3.800,- Euro.

Die Förderung ist mit max. 3.800,- Euro begrenzt, ein Wärmemengenzähler ist erforderlich.

Die Förderung reduziert sich auf 75,- Euro pro m² (Standardkollektoren) oder 110,- Euro pro m² (Vakuumkollektoren) und die Obergrenze auf 3.000,- Euro, wenn kein Wärmemengenzähler eingebaut wird.

Bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen beträgt die Förderung 200,- Euro pro m² für Standardkollektoren bzw. 240,- Euro pro m² für Vakuumkollektoren. Ein Wärmemengenzähler ist vorzusehen. Maximal werden 3 m² Kollektorfläche je Wohnung gefördert.

Bei Wohnheimen beträgt die Förderung 200,- Euro pro m² für Standardkollektoren bzw. 240,- Euro pro m² für Vakuumkollektoren. Ein Wärmemengenzähler ist vorzusehen. Maximal werden 1,5 m² Kollektorfläche je Heimplatz gefördert.



WÄRMEPUMPE

Beheizungsanlage: 1.500,- Euro (für die Berechnung der Jahresarbeitszahl soll die Richtlinie VDI4650 "Kurzverfahren zur Berechnung von Jahresarbeitszahlen" herangezogen werden): Die Jahresarbeitszahl der Gesamtanlage hat bei einer Erdwärmepumpe oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe mindestens 4, bei einer Tiefenbohrung (Erdwärmesonde) mindestens 3,8 und bei einer Luft-Wärmepumpe mindestens 3 zu betragen. Bei einer Jahresarbeitszahl der Gesamtanlage von mindestens 4,5 beträgt die Förderung für eine Beheizungsanlage 2.200,- Euro. Bei integrierter Brauchwasserbereitung verringert sich der Mindestwert um 0,2

Jahresarbeitszahl: Für die Berechnung und Bestätigung der Jahresarbeitszahl soll die Richtlinie VDI4650 "Kurzverfahren zur Berechnung von Jahresarbeitszahlen" herangezogen werden. Bei Luft als Wärmequelle ist dabei eine Heizgrenztemperatur von 12° C anzusetzen und als Repräsentativstandort die Klimazone "Alpenvorland/Alpenrand/Alpentäler" zu verwenden.